Marktgebührenordnung der Stadtgemeinde Wilhelmsburg

Verordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wilhelmsburg vom 17.12.2015, mit welcher die Gebühren für die Benützung der städtischen Markteinrichtungen geregelt werden.

I.  Auf dem Wochenmarkt am Hauptplatz 

Je m² genutzter Marktfläche                €         0,70

II. Auf den Kirtagsmärkten 

Je Laufmeter Verkaufsfläche                €          5,00

 

Diese Verordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Mit diesem Tag tritt die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Wilhelmsburg vom 15.03.2007 beschlossene Verordnung, mit welcher die Gebühren für die Benützung der städtischen Markteinrichtungen geregelt werden, außer Kraft. 


Für den Gemeinderat – Der Bürgermeister: Rudolf Ameisbichler e.h.

 

Angeschlagen am:   17.12.2015
Abgenommen am:   04.01.2016