Hundeabgabe


VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG DER HUNDEABGABE
 
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wilhelmsburg beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
 
1.      für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
2.      für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde
nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 150,00 pro Hund
3.      für alle übrigen Hunde jährlich € 50,00 pro Hund
 
Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen einem Monat nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
 
Die Verordnung tritt mit 01. Jänner 2021 in Kraft.