Rechnungsabschluss 2024
Gemäß § 84 der NÖ GO 1973 ist der Voranschlag inklusive aller Beilagen zeitnah an die Beschlussfassung
1. in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
2. zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.
RA_2024_zur_Auflage_inkl._Abänderungsantrag.pdf_-_neu.pdf herunterladen (7.85 MB)
Voranschlag 2026
Gemäß § 73 Abs. (5) der NÖ GO 1973 ist der Voranschlag inklusive aller Beilagen zeitnah an die Beschlussfassung
1. in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
2. zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig
VA_2026_für_Auflage_am_27.11.2025.pdf herunterladen (6.49 MB)