Gemeinderatswahl 2025 - Sie brauchen eine Wahlkarte? Persönlich wählen im Gemeindeamt ab Anfang Jänner möglich!

GR-Wahl

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. 

Wahlberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft als auch Staatangehörige eines EU Mitgliedstaates, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde am Stichtag (30.09.2024) ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben-/Ziffernkombination.

 

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden. 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. 

 

Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: 


- Persönlich im Gemeindeamt - hierbei kann in einer Wahlkabine gleich gewählt werden (die persönliche Ausfolgung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025).

- Schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte und dem Rücksendekuvert oder

- Elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mittels digitaler Signatur (die Zustellung der schriftlich bzw. elektronisch beantragten Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse).


Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

 

05.12.2024